Pflichteilsberechtigte Personen gemäß österreichischem Erbrecht sind Kinder und Ehepartner des Verstorbenen. Sollten sie der Ansicht sein, daß ihr Pflichteilsanspruch durch falsche Bewertung des Vermögens oder Schenkungen, Vorausvermächtnisse (zB Immobilien, Gesellschaftsanteile, etc.) zu gering ausgefallen ist, oder Sie aber sogar übergangen worden sind, werden wir nach Prüfung versuchen, Ihren Ihnen zustehenden Anteil für Sie geltend zu machen. Nehmen Sie bei Interesse Kontakt zu uns auf.
Danke, Frau Kager. Ich schätze Ihre Arbeit und Freundlichkeit sehr. Auch wenn ich manchmal kurz angebunden bin, dann liegt das einfach daran, dass ich manchmal sehr eingespannt bin.
Dear Mag. Unger, I want to thank you for all your efforts and patience regarding the settlement of my grandfather’s estate. I spoke with the (…) family this week and they said they were following up with your requests to possibly rece…
Sehr geehrte Kanzlei! Danke für Ihre positive Erledigung , freue mich sehr darüber. Ich wünsche frohe Weihnachten und alles Gute, mit freundlichen Grüßen W. J.
Ich möchte mich bei Hrn. Mag. Gallobitsch für seine tolle Arbeit bedanken. Ich bin morgen Donnerstag in der Innenstadt am Nachmittag unterwegs und könnte bei Ihrer Kanzlei vorbeikommen. Ich bitte Sie um eine Information bis wann …