Leider versuchen manchmal von unseren Mitarbeitern eruierte Erben, den Honoraranspruch unserer Firma in Frage zu stellen, anbei ein Auszug von gerichtlichen Entscheidungen, welche eine Zahlungsverpflichtung von Erben bejahten:

Honorarvereinbarung von Erben mit Genealogen resultiert aus freier Willensentscheidung OGH, 21.06.2023

Honoraranspruch mit Stundensatz von EUR 250,00 zuzüglich Umsatzsteuer für Erbensucher angemessen, BG Judenburg, 02.08.2021

Bei Erbensuche in Deutschland kommt österreichisches Recht (GoA) zur Anwendung, wenn ein Büro aus Österreich den Erben findet, Amtsgericht Bayreuth, 3.7.2013

GoA-Anspruch in der Höhe von 30% gerechtfertigt, BG Gänserndorf, 17.4.2013

Verjährung der Erbschaftsklage beginnt mit dem Zeitpunkt des Heimfalls an den Staat Österreich, OGH 31.1.2013

Verjährung der Erbschaftsklage beginnt mit dem Zeitpunkt des Heimfalls an den Staat Österreich, OGH 31.1.2013

Honoraranspruch in der Höhe von 35% gerechtfertigt, BG Innere Stadt Wien, 29.11.2010

Honoraranspruch in der Höhe bis zu 40%, je nach Verwandtschaftsgrad, gerechtfertigt, OLG Wien, 26.5.2010

Bestätigung dieser Entscheidung durch OGH 12.7.2000

Anspruch des Genealogen ohne Beauftragung gerechtfertigt (GoA), OGH 3.10.1996

Internationale Entscheidungen

Im Rest Europas ergingen ebenfalls unzählige Entscheidungen, welche den Honoraranspruch der genealogischen Büros bestätigten, hier ein kleiner Auszug:
Landgericht Darmstadt, Urteil vom 29. Juni 2000, 13015/99
Kammergericht Berlin, Urteil vom 5. November 2001, 26 U 10301/100
Landgericht Berlin, Urteil vom 1. Februar 2002, 35.0.423/01
Tribunal de Grande Instance de Paris vom 11. Februar 2003, 03/80053
Tribunal de Grande Instance de Creteil vom 18. März 2003, 02/12791/2eme Chambre
Landgericht Ellwangen, Urteil vom 14. Mai 2003, 5 O 95/03
Landgericht Berlin, Urteil vom 19. Dezember 2003, 35 O 131/03
Tribunal de Grande Instance de Grasse vom 27. Januar 2006, RG N° 04/07781
Oberlandesgericht Brandenburg, Urteil vom 20. Mai 2008, 11 U 157/07
Landgericht Potsdam, Urteil vom 7. Oktober 2008, 6 O 128/08

Gesprochene Sprachen

Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch, Kroatisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Russisch, Schwedisch, Serbisch, Slowakisch, Slowenisch, Spanisch, Tschechisch und Ungarisch.

Danke, Frau Kager. Ich schätze Ihre Arbeit und Freundlichkeit sehr. Auch wenn ich manchmal kurz angebunden bin, dann liegt das einfach daran, dass ich manchmal sehr eingespannt bin.

Dear Mag. Unger, I want to thank you for all your efforts and patience regarding the settlement of my grandfather’s estate. I spoke with the (…) family this week and they said they were following up with your requests to possibly rece…

Sehr geehrte Kanzlei! Danke für Ihre positive Erledigung , freue mich sehr darüber. Ich wünsche frohe Weihnachten und alles Gute, mit freundlichen Grüßen W. J.

Ich möchte mich bei Hrn. Mag. Gallobitsch für seine tolle Arbeit bedanken. Ich bin morgen Donnerstag in der Innenstadt am Nachmittag unterwegs und könnte bei Ihrer Kanzlei vorbeikommen. Ich bitte Sie um eine Information bis wann …