Kein Fall ist wie der andere. Jeder ist spannend und beinhaltet die Geschichte einer Familie, die aufgrund der verschiedensten Ereignisse oft über mehrere Länder verstreut lebt. Um unsere Arbeit plastischer darzustellen, haben wir nachstehend eine kleine Auswahl unserer Fälle zusammengestellt. Emotional gesehen gibt es viele Fälle, die uns am Herzen liegen; diese Fälle stechen aber besonders heraus!
Im Jahr 2008 wurde uns von einem unserer britischen Partner ein zuerst eigenartig aussehener Fall angetragen.
Ein Herr, der als „Wolverhampton Ring Road Tramp“ knapp 40 Jahre auf einer Verkehrsinsel in der britischen Stadt Wolverhampton „wohnte“, verstarb dort 87 jährig. Unsere Bedenken, dass der Erblasser wahrscheinlich keinen Nachlass hinterließ, wurden schnell zerstreut, als unser britischer Kollege herausfand, dass der Verstorbene sich seine Pensionszahlungen nie auszahlen ließ und der Nachlass somit knapp 100.000 britische Pfund betrug.
Mit Hilfe unseres polnischen Korrespondenzbüros gelang es uns im Wettlauf gegen verschiedenste europäische Kollegen, Erben in Deutschland und Kroatien zu finden und ihren Anspruch in Großbritannien einzubringen.
Im Laufe des Verfahrens stellte sich heraus, warum so viele unserer Kollegen in ganz Europa so vehement nach den Erben suchten: Der „Wolverhampton Ring Road Tramp“ war eine Art lokaler Held, der, als Pole geboren, während des Krieges auf Seiten der deutschen Wehrmacht in Afrika kämpfte, danach nach Großbritannien emigrierte und nach einigen Jahren Arbeit die Enge seiner Wohnung nicht mehr aushielt und sein Zelt auf einer Verkehrsinsel aufbaute, wo er den Rest seines Lebens verbrachte.
Die lokale Stadtverwaltung machte der Sache anfangs ein Ende, beugte sich jedoch danach den Protesten der Mitbürger, die in dem Erblasser ein „höheres Wesen“ sah, welches auf irdische Begehrlichkeiten keinen Wert legte. Im Laufe der Jahre bildete sich eine weltweite Fangemeinde, die in dem Erblasser eine Art Patron der Stadt sahen.
Die Erben in Kontinentaleuropa kannten den Erblasser nur vom Hörensagen und waren ganz erstaunt, als Anfragen von den verschiedensten europäischen Fernsehstationen nach Interviews an sie herangetragen wurden. Mit einer solchen Berühmtheit als Verwandten hatten sie nicht gerechnet.
Dass unser Beruf relativ unbekannt ist, wissen wir. Wir wissen auch, dass man den Erben ihre Skepsis erst nehmen muss, bevor man ihnen genau sagt, worum es geht.
Im vorliegenden Fall, den wir via eines ungarischen Partnerbüros aus den USA angeboten bekamen, war die Erblasserin, eine Nichte des in den USA Verstorbenen bereits von unserem ungarischen Partner nach langen Recherchen in den diversen Archiven in Polen in Haifa/Israel ausfindig gemacht worden, reagierte jedoch nicht auf die Briefe unseres Korrespondenzbüros.
Wir wurden deshalb – nicht zuletzt aufgrund unseres ständigen jüdischen Mitarbeiters vor Ort – gebeten, den Kontakt zu der Erbin herzustellen, was uns zuerst deshalb nicht gelang, da die Dame auf die Anrufe unseres Mitarbeiters insofern nicht reagierte, als dass sie einfach nicht antwortete.
Schlussendlich gelang es unserem Genealogen jedoch, den Namen einer Tochter der Erbin zu erfahren, die in Tel Aviv wohnt und setzte er sich mit dieser telefonisch in Verbindung. Diese bestätigte, dass ihre Mutter einfach nicht mehr in der Lage sei, das Telefon zu bedienen, fragte jedoch forsch nach unserem Begehr.
Nachdem unser Mitarbeiter der Dame kurz unser Tätigkeitsprofil darlegte und meinte, dass ihre Mutter eventuell an einer größeren Nachlasssumme berechtigt wäre, reagierte sie ausgesprochen skeptisch und verlangte sie sämtliche Informationen über den Erbfall, den wir ihr jedoch am Telefon nicht nennen wollte. Sie rief daraufhin kurzfristig in unserem Büro in Wien an und verlangte unmissverständlich, dass der Geschäftsführer am morgigen Tag persönlich in Tel Aviv zu erscheinen hat, ansonsten sie jeden weiteren Kontaktversuch von unserer Seite abblocken wird.
2 Stunden später waren die wichtigsten Sachen unseres Geschäftsführers sowie eines weiteren Genealogen gepackt und so reiste unser Team von Wien über Zürich (der direkte Flug von Wien nach Tel Aviv war bereits ausgebucht) 5 Stunden nach dem Telefonat nach Israel. Dort angekommen empfing uns unser ständiger Korrespondent und brachte uns zum vereinbarten Treffpunkt in einem großen Innenstadthotel, in dem bereits die Tochter und der Sohn der Erbin auf unsere Mitarbeiter warteten. Anwesend waren außerdem 2 Anwälte sowie die jeweiligen Ehepartner der Kinder der Erblasserin.
Nach einer fünfstündigen Besprechung, bei der die Skepsis überwog, einigten wir uns, dass die Kinder der Erbin die gesamte Angelegenheit nochmals überschlafen und uns morgen Bescheid geben.
Da der nächste Tag jedoch ein Samstag war (Schabbath) und damit keine Arbeit verrichtet werden durfte, mussten wir uns bis Sonnenuntergang gedulden, bis eine weitere Kontaktaufnahme möglich war.
Im Gegensatz zu dem etwas aufgeschlosseneren Sohn der Erbin sagte uns die Tochter, dass sie nach Absprache mit ihrem aus den USA kommenden Ehemann kein Interesse an einer Fortführung der Gespräche habe und kontaktierten wir daraufhin den Sohn, den wir zu einem neuerlichen Gespräch baten.
Unglücklicherweise wohnte dieser jedoch 150 Kilometer außerhalb von Tel Aviv und war es äußert schwer, an diesem Feiertag ein Taxi in seine Heimatstadt zu bekommen, was uns schlussendlich jedoch gelang und wir durch den Gazastreifen den Sohn nochmals besuchen konnten.
Bei einem Abendessen, an dem auch sein Anwalt teilnahm, konnten wir den Sohn der erbin von der Angelegenheit überzeugen und dauerte es dann jedoch noch ca. 5 Stunden, bis die Honorarvereinbarung von beiden Seiten akzeptiert wurde.
Daraufhin setzte sich der Bruder mit seiner Schwester in Verbindung, die nach langem Zögern schlussendlich doch noch einwilligte, sodass wir ihr den Vertrag bei unserer Rückreise nach Tel Aviv persönlich mit dem Ersuchen, diesen der Mutter auszuhändigen, übergaben.
Am nächsten Tag, unserem ursprünglich geplanten Abreisetag, erhielten wir die Vereinbarung unterschrieben zurück und flogen unsere Wiener Mitarbeiter einen Tag später nach Wien zurück.
Der Erbin fallen in diesem Fall knapp 700.000,00 US$ zu.
Ein deutsches Partnerbüro bat uns in diesem Fall, etwaige Nachkommen eines 1919 nach Brasilien ausgewanderten Deutschen zu suchen, denen gegebenenfalls Eigentumsrechte an einem Grundstück in Ostberlin zustehen würden.
Mit Hilfe des Nationalarchives in Rio de Janeiro konnten wir die Einwanderungsliste einsehen und feststellen, dass der Erblasser 1919 von Deutschland kommend, in die damals prosperierende brasilianische Hafenstadt Santos einwanderte. Er verließ sein Heimatland wahrscheinlich aufgrund der prekären wirtschaftlichen Situation nach dem 1. Weltkrieg und suchte in Brasilien einen Neuanfang.
Durch die Hilfe unseres Mitarbeiters Rosskamp vor Ort, der sämtliche Einwohnermeldedaten im betreffenden Zeitraum durchstöberte sowie historische Korrespondenzen des Honorarkonsulates in Santos aushub, fanden wir ein Telex des Emigranten aus dem Jahre 1932 an seine in Deutschland verbliebene Schwester, der er darin kurz mitteilte, dass „die Arbeit auf den Bananenplantagen mühsam und schlecht bezahlt sei; auch leide ich unter ständigem Fieber und sorgt sich meine Tochter Maria jedoch um mich“.
Wir wussten nun, dass der Erblasser eine Tochter hatte, die Maria hieß, und mit Hilfe des örtlichen Standesamtes gelang es uns, sämtliche Geburten in Santos einzusehen und tatsächlich wurde 1925 eine Tochter des Erblassers geboren.
Wir gingen nun daran, die Eheschließung zu finden, was uns relativ schnell gelang, wobei die Freude dabei allerdings nur von kurzer dauer war, da die Tochter den wohl gebräuchlichsten brasilianischen Namen überhaupt nach ihrer Hochzeit annahm: Maria Santos.
Da es unmöglich schien, diese Dame zu finden, von der wir ja nicht einmal wussten, ob sie noch lebte, kamen wir auf die Idee, den außerhalb der Stadt gelegenen protestantischen Friedhof um eine etwaige Sterbeurkunde nach dem Erblasser zu ersuchen, da wir annahmen, dass dieser auch nach seiner Emigration nach Brasilien nicht zum Katholizismus wechselte.
Tatsächlich fanden wir den Sterbeeintrag des Erblassers mit dem Verweis, dass dieser 1947 mittellos verstorben war und die Stadt mangels Verwandter das Begräbnis bezahlte.
Maria Santos war also verschwunden und wir sahen unsere letzte Möglichkeit, einen örtlichen Aufruf in den lokalen Medien (Radiostationen, Zeitungen) zu starten, der jedoch auch keinen Erfolg brachte.
Schlussendlich fanden wir den Leiter des örtlichen Armenhauses, der sich – 94-jährig – noch an den Erblasser erinnerte, da dieser bis zu seinem Tod dort wohnte.
Er schilderte uns die schwierige Situation der Familie und wusste, dass der Erblasser eine Tochter namens Maria hatte, die sich als Putzfrau verdingte. Glücklicherweise konnte er uns noch die Adresse des damaligen Arbeitgebers nennen, sodass wir dessen Kinder aufsuchten, die Maria Santos noch kannten. Diese berichteten uns, dass die Tochter des Erblassers vor ca. 5 Jahren verstarb, jedoch 9 Kinder hatte, wovon eines für die Stadtverwaltung arbeitet.
Die Suche nach diesem Enkelkind des Erblassers ging schnell und berichtete uns der Enkel noch von einer ebenfalls bereits verstorbenen Tante, die ca. 300 Kilometer entfernt auf einer Bananenplantage ihr Leben mehr schlecht als recht fristete.
Schlussendlich stellte sich heraus, dass die beiden Töchter des Erblassers insgesamt 17 Kinder hatten. Nach weiteren Recherchen stießen wir auf über 55 Erben, wovon die Wenigsten lesen und schreiben konnten.
Eine Tochter des Erblassers hatte einen waschechten Indianer geheiratet, mit dem sie 13 Kinder hatte; mit diesen mussten wir zu einem örtlichen Notar die Unterschriften mittels Fingerabdruck beglaubigen lassen.
Zog sich dieser Fall auch über ein dreiviertel Jahr hin, so ist es uns schlussendlich doch gelungen, den vielen Erben in Brasilien eine finanzielle Hilfe zu geben; mit dem ihnen zufallenden Geld kann sich jeder von ihnen ein eigenes Haus und ein Stück Land kaufen, waren sie doch bisher als „moderne Sklaven“ finanziell von dem Großgrundbesitzer abhängig.
Ein australisches Partnerbüro bat uns, allfällige Erben eines nach Australien ausgewanderten Griechen zu finden, von dem wir den Herkunftsort und das Datum seiner Geburt wussten. Dieser stammte aus einem kleinen Dorf an der Südküste Griechenlands und arbeitete bis zu seiner Emigration als Schafshirte.
Durch Anrufe bei der örtlichen Behördenstelle konnte schnell ein Bruder ausfindig gemacht werden, der jedoch lt. des Bürgermeisters ebenfalls ausgewandert sei; wohin wisse allerdings niemand. Ca. 1 Woche nach unserem Telefonat mit dem Bürgermeister meldete sich ein nach Deutschland ausgewanderter Grieche, der sich auf das Gespräch mit dem Bürgermeister bezog und uns mitteilte, dass der Bruder des Erblassers in die Nähe von Budapest zog und dort seinen Namen änderte.
Durch die tatkräftige Unterstützung der griechischen Botschaft in Ungarn konnte der neue Name eruiert werden und so fanden wir den Erblasserbruder schlussendlich relativ einfach in einem Dorf bei Budapest. Der Erbe hatte von seinem Bruder seit 50 Jahren nichts mehr gehört und war trotz des Ablebens des Bruders froh, nun den letzten Aufenthaltsort seines Verwandten zu erfahren.
Nicht jeder Fall endet leider mit einem Happy End; dass ein Erbe unwillig ist, das Erbe anzutreten kam gelegentlich vor, jedoch noch nie zuvor in einem Fall mit einem Volumen von über 1 Million Euro.
Ein deutsches genealogisches Büro verfolgte seit Jahren die Spur eines von Polen nach Deutschland, später nach Großbritannien und schlussendlich nach Neuseeland Ausgewanderten und teilte die Anspruchsberechtigung dem Erben postalisch mit, woraufhin dieser zurückschrieb, dass er daran nicht interessiert sei.
Unsere Partner nahmen an, dass dies eventuell mit einer allfälligen jüdischen Abstammung des Erben zusammenhängen könne und eventuell Briefe aus Deutschland aufgrund der Vorkommnisse im 2. Weltkrieg mit großem Mißtrauen verstanden würden, weshalb sie uns baten, den Herren zu kontaktieren, da wir über einen jüdischen Mitarbeiter verfügen, der eventuell in einem persönlichen Gespräch den Erben davon überzeugen könnte, dass hier tatsächlich ein Erbschaftsfall vorliegt, an dem der Neuseeländer anspruchsberechtigt sei.
Ein weiterer Gedanke war, dass die Ehegattin des Erben einen italienisch klingenden Mädchennamen hatte, wobei unser ausgewählter Mitarbeiter neben Hebräisch auch ausgezeichnet Italienisch beherrscht.
Nach einem 26stündigen Flug von Wien über Kuala Lumpur und Sydney erreichte unser Genealoge schlussendlich Wellington, die Hauptstadt Neuseelands und besuchte den Erben, dem er den Fall darlegte. Schnell stellte sich heraus, dass der Erbe weder jüdischer Abstammung war, noch seine Frau italienisch sprach; vielmehr machte der Erbe unmissverständlich klar, dass er zwar an den Erbfall glaube, jedoch absolut kein Interesse an so viel Geld habe, da er dadurch befürchte, dass seine Ehefrau entführt werde und er dann nicht wüsste, wer ihm das Essen kocht.
Endlose Überzeugungsversuche mittels eingeschalteter lokaler Notare und Rechtsanwälte scheiterten, sodass unser Mitarbeiter nach 5 Tagen wieder abreisen musste.
Es bleibt zu guter Letzt noch anzumerken, dass der Erbe in äußerst schlechten wirtschaftlichen Verhältnissen lebt und sein Sohn überaus großes Interesse an dem Vermögenswerten zeigte, zumal dieser auch seit geraumer Zeit arbeitslos war. Ein Gespräch des Sohnes mit dem Vater verlief aber genauso ergebnislos, wie das Einschreiten unseres entsandten Mitarbeiters.
Manchmal bedarf es in unserem Beruf einfach historischem Wissen und Glück…
Wir wurden von einem deutschen Partnerbüro gebeten, erbberechtigte Nachkommen einer aus Galizien stammenden deutschsprachigen Frau zu finden.
Da die Archivzustände im ehemals östlichsten Kronland der alten österreichisch-ungarischen Monarchie katastrophal sind und die Bearbeitungszeiten teilweise über 1 Jahr betragen, standen die Chancen relativ schlecht, innerhalb einer angemessenen Zeit erbberechtigte Personen aufzufinden. Wir wussten jedoch, dass 99% der ehemals deutschsprachigen Bevölkerung Galiziens nach dem 2. Weltkrieg vornehmlich nach Baden-Württemberg, Hessen sowie in die österreichischen Bundesländer Oberösterreich und Salzburg emigrierten.
Bei einer Namensträgersuche im Telefonbuch, bei dem wir die Suche auf die genannten Regionen einschränkten, brachte 2 Einträge und fanden wir innerhalb kürzester Zeit den Sohn des Neffen der Erblasserin in Salzburg, der selbst noch in Galizien geboren wurde und 1945 nach Land nach dem Einmarsch der Roten Armee verlassen musste.
Einer der anspruchsvollsten und aufwendigsten Fälle, die wir je bearbeiteten, erhielten wir von einem österreichischen Notar, der die Erben eines überlebenden jüdischen KZ-Häftlings mit unserer Hilfe suchte.
Mittels diverser Akteneinsichten wussten wir schnell, dass der Erblasser einen Bruder hatte, dessen Schicksal jedoch vollkommen ungeklärt war. Es war anzunehmen, dass dieser aufgrund seiner mosaiischen Religionszugehörigkeit den Holocaust nicht überlebt hatte. Recherchen in Opferlisten brachten jedoch kein Resultat, weshalb wir davon ausgingen, dass es dem Erblasserbruder gelang, den Krieg zu überleben.
Wir wussten, dass dieser bei der Machtergreifung Hitlers 16 Jahre alt war und gingen davon aus, dass dieser eventuell in die USA oder nach Israel emigrierte, konnten in den betreffenden Datenbanken jedoch keine Einwanderung bestätigen.
Hilfe brachte eine Liste der sogenannten Kindertransporte; es handelte sich dabei um jüdische Kinder, denen am Vorabend des Zweiten Weltkrieges eine Flucht nach England ohne ihre Eltern ermöglicht wurde. Ausgestattet mit einem Koffer, einer Tasche und 10 Reichsmark konnten so ca. 10.000 jüdische Kinder dem Nazi-Regime entkommen.
In England angekommen, brachte man die Kinder in Pflegehäuser und in den Aufzeichnungen eines solchen Hauses fanden wir letztendlich den Namen des gesuchten Bruders. Da der gesuchte Bruder glücklicherweise einen ihm von der britischen Regierung zugeteilten „Förderer“ hatte, dessen Kinder wir nach dem Verbleib des Erblasserbruders befragen konnten, stellte sich heraus, dass dieser im Alter von 18 Jahren via Shanghai nach Kanada auswanderte.
Bald darauf konnten wir die Nachkommen dieses Bruders in Ottawa eruieren und ihnen vom Schicksal ihres Onkels berichten.
Schausteller reisen durch die Länder, wie wenige andere Menschen.
In unserem Fall verstarb eine Dame aus Österreich, von der man wusste, dass sie als 17-jähriges Mädchen eine Tochter in Hamburg gebar, deren Aufenthalt jedoch unbekannt war. Schnell fanden wir heraus, dass die Tochter während einer Tournee in Deutschland unehelich in Hamburg zur Welt kam, jedoch bereits in jungen Jahren zu Adoptiveltern nach Schottland kam und keinen Kontakt zur Mutter pflegte, die sich schlussendlich mit ihrem Ehegatten in der Steiermark niederließ.
Mit Hilfe unseres britischen Partnerbüros konnte die Tochter, die mittlerweile 3 mal verheiratet war, schnell ausgeforscht werden und wusste diese zwar, dass ihre leibliche Mutter in Österreich lebte, allerdings nicht ihren Namen.
Die Tochter erbte schlussendlich ein schmuckes Einfamilienhaus in Österreich, welches ohne unsere Hilfe dem Staat zugefallen wäre.
Im Jahr 2005 wurden wir auf eine Wohnung in bester Wiener Villenlage aufmerksam gemacht, welches nach dem Tod seiner Besitzerin dem Staat anheimfallen würde, sollten sich innerhalb einer gewissen Frist keine legitimierten Erben finden.
Bald fanden wir heraus, dass es sich bei der letzten Besitzerin um eine Dame namens Ludmilla N. handelte, die angeblich aus Mannheim stammte.
Erst als wir eine Negativauskunft der Standesämter in Deutschland über die Erblasserin erhielten, konnten wir nach weiteren Recherchen feststellen, dass der Geburtsort derselben eben nicht in Deutschland lag, sondern in der Ukraine – es handelte sich um Mannheim bei Odessa, einer ehemals deutschen „Kolonie“ in Bessarabien.
Ein Mitarbeiter von uns verfolgte daraufhin gemeinsam mit einem eingeschalteten Partnerbüro die Spur der Dame und da wir wussten, dass die meisten „Volksdeutschen“ nach dem Zweiten Weltkrieg ihre Heimat verlassen mussten, lag der Verdacht nahe, dass die Familie nach Deutschland oder nach Österreich emigrierte.
Mit Hilfe des Vertriebenenverbandes der Bessarabiendeutschen fand sich die Geburtsmatrike der Dame relativ schnell und erfuhren wir so, dass sie 2 Brüder und eine Schwester hatte, deren Verbleib allerdings unbekannt ist.
Wir fanden zudem jedoch mit Hilfe des Verbandes noch weitere Verwandte der Erblasserin, nämlich Cousinen derselben, die in den 60er Jahren des letzten Jahrhunderts durch die Bundesrepublik Deutschland von der Sowjetunion „freigekauft“ wurden.
Diese berichtete von einer Schwester, die ebenfalls in Deutschland gewohnt haben soll. Diese konnten wir nach mühsamer Recherchearbeit ermitteln, allerdings starb diese bereits vor ca. 20 Jahren, sodass wir nach Abkömmlingen derselben suchen mussten, die wir schlussendlich in Belgien fanden.
Eine Erbin hatten wir somit, aber was war mit den Brüdern der Erblasserin geschehen? Durch die Unterstützung des Partnerbüros konnten wir in Erfahrung bringen, dass nur der Erblasserin mit dem Rückzug der deutschen Wehrmacht die Flucht vor der Roten Armee den Westen gelang. Ihre Brüder wurden, weil deutschstämmig, der Kolloboration mit den Nazis verdächtigt und zu 25-Jähriger Zwangsarbeit in Sibirien verurteilt.
Diese 25 Jahre wurden später auf 15 herabgesetzt und nachdem diese vorüber waren, siedelten sich diese im östlichen Kasachstan, an der Grenze zu China an, wo sie vor ein paar Jahren auch verstarben. Die Erblasserin hatte Zeit ihres Lebens und auch mit Hilfe des Roten Kreuzes versucht, Kontakt mit ihren Brüdern herzustellen, was ihr jedoch leider nicht mehr gelang.
Nach ca. 3 Monaten intensivster Recherche in Kasachstan erhielten wir von unserem Partnerbüro die Nachricht, dass die Abkömmlinge der in Kasachstan verstorbenen Brüder der Erblasserin mittlerweile in Russland unter ärmsten Bedingungen leben; diese fanden wir und so können sich diese nun gemeinsam mit ihrer Cousine in Belgien über eine Wohnung in Wien samt Bargeld freuen.
Anfang Dezember 2004 bekamen wir eine E-Mail-Anfrage aus Russland. Hr. D. schrieb uns, dass sein Großvater in einer Abwehrschlacht der k.u.k. Armee im 1. Weltkrieg bei Lemberg (damaliges österreichisch-ungarisches Kronland Galizien & Lodomerien) verwundet und in Folge dessen von der Russischen Armee zum Arbeitsdienst nach Sibirien verschleppt wurde.
Dort heiratete er vor seinem Tod – staatenlos – eine Russin, die ihm einen Sohn gebar. Dieser hatte unter den Folgen des 2. Weltkrieges sehr zu leiden, da er als sogenannter Volksdeutscher galt.
Nach Ende des Krieges versuchte die österreichische Familie mehrmals vergeblich, den Sohn des Verschleppten nach Österreich zu holen; bis zu seinem Tod sah er das Land seines Vaters nicht.
Sein Sohn, der im jüdischen Autonomiegebiet Russlands lebt, beauftragte uns, nach seinen in Österreich lebenden Verwandten zu suchen.
Zuallererst recherchierten wir die Geburtseinträge im niederösterreichischen Geburtsort des Großvaters des Auftraggebers und konnten wir feststellen, dass dieser Geschwister hatte, deren Nachkommen wir allerdings auch nach äußerst intensiver Recherche in der Region nicht eruieren konnten.
Aufschluss gab uns dann das Wiener Stadt- und Landesarchiv und fanden wir dort heraus, dass Teile der Familie nach dem 1. Weltkrieg nach Wien zogen und auch dort verstarben. Eine Überprüfung der Gräberliste am Wiener Zentralfriedhof bestätigte, dass einige seiner Verwandten in Wien verstorben waren.
Daraufhin überprüften wir, wer das Grab des Bruders des Verschleppten bezahlte und konnten die Tochter dessen dadurch eruieren, die wir sodann kontaktierten und die uns bestätigte, dass ein Verwandter der Familie aus Russland nicht mehr zurückkam.
Eine Familienzusammenführung nach knapp 90 Jahren war geglückt.
Danke, Frau Kager. Ich schätze Ihre Arbeit und Freundlichkeit sehr. Auch wenn ich manchmal kurz angebunden bin, dann liegt das einfach daran, dass ich manchmal sehr eingespannt bin.
Dear Mag. Unger, I want to thank you for all your efforts and patience regarding the settlement of my grandfather’s estate. I spoke with the (…) family this week and they said they were following up with your requests to possibly rece…
Sehr geehrte Kanzlei! Danke für Ihre positive Erledigung , freue mich sehr darüber. Ich wünsche frohe Weihnachten und alles Gute, mit freundlichen Grüßen W. J.
Ich möchte mich bei Hrn. Mag. Gallobitsch für seine tolle Arbeit bedanken. Ich bin morgen Donnerstag in der Innenstadt am Nachmittag unterwegs und könnte bei Ihrer Kanzlei vorbeikommen. Ich bitte Sie um eine Information bis wann …