Erbenermittlungsfälle
Hier verrechnen wir, wie seit Jahrhunderten in unserer Branche üblich, und in Anlehnung der Empfehlung der Kammer der französischen Professionsgenealogen, einen Prozentsatz des dem Erben zufallenden Erbteiles. Dies gibt dem Erben nach unserer Ansicht vollständige Absicherung, da wir unser Honorar nur dann erhalten, wenn auch tatsächlich ein Erbe zur Ausschüttung gelangt. Sämtliche finanzielle Risiken für den Erben, wie z. B. Überschuldung der Erbschaft, oder ein doch noch hervorgekommenes Testament, sind damit ausgeschlossen.
In Ausnahmefällen, wie z. B. Beauftragungen durch Gerichte, wird für die erbrachte Leistung ein Stundensatz in Höhe von EUR 250,00 zzgl. USt. verrechnet, wobei unser Honorar hierbei immer anfällt, unabhängig davon, ob dem Erben letztendlich ein tatsächlicher Vermögenszuwachs durch die Erbschaft zufällt, oder nicht.
Genealogisch-Historische (Familienforschungs-)Fälle
Im Gegensatz zu Erbenermittlungsfällen gestalten sich Recherchen in genealogisch-historischen Familienforschungsfällen zumeist nicht als so eilbedürftig und werden dafür in aller Regel auch keine ausländischen Kollegen, Archive, etc. bemüht, weshalb wir in diesen Fällen einen reduzierten Stundensatz in Höhe von EUR 150,00 zzgl. USt. und allfälliger Auslagen (z. B. Urkundenkopien) verrechnen.
Daneben besteht allerdings auch die Möglichkeit einer pauschalisierten Honorarvereinbarung, vor allem hinsichtlich größerer Forschungsaufträge, wie bspw. umfangreiche Stammbaumerstellungen, Vereinschroniken, Archiverstellungen, etc.
Sollten Sie Fragen bezüglich des Honorars Ihres Forschungsauftrages an uns haben, kontaktieren Sie uns bitte telefonisch, per Fax oder E-Mail an office@historiker.at