(Teilweise) entgangene Pflichtteilsansprüche

Überblick

Schutz der Rechte von Kindern und Ehepartnern in Erbschaftsfällen

Nach österreichischem Erbrecht haben nahe Verwandte des Verstorbenen – namentlich Kinder und Ehepartner – einen gesetzlichen Anspruch auf einen Pflichtteil am Nachlass, auch wenn sie im Testament nicht berücksichtigt wurden. Dieser Pflichtteil stellt sicher, dass die Kernfamilienmitglieder unabhängig von den persönlichen Wünschen des Erblassers einen angemessenen Anteil am Erbe erhalten.

Leider kommt es immer wieder vor, dass diese Pflichtteile unterbezahlt, falsch berechnet oder gar nicht berücksichtigt werden. Ob durch versteckte Schenkungen, unterbewertete Vermögenswerte oder Erbschaftsmanipulationen – rechtmäßige Erben werden oft außen vor gelassen oder übervorteilt.

Unser Team der Historikerkanzlei bietet Privatpersonen professionelle Unterstützung bei der Überprüfung, Berechnung und Geltendmachung ihres berechtigten Pflichtteilsanspruchs nach österreichischem Recht.

Wann ist ein Handeln erforderlich?

Ein Anspruch auf einen Pflichtteil kann bestehen, wenn:

  • Sie sind ein Kind oder Ehepartner des Verstorbenen
  • Sie haben aus dem Nachlass nichts oder weniger erhalten, als Ihnen gesetzlich zusteht
  • Es besteht der Verdacht, dass Vermögenswerte vor dem Tod absichtlich übertragen, verschenkt oder versteckt wurden (z. B. Immobilien, Unternehmensanteile)
  • Bewertungen des Nachlassvermögens erscheinen falsch oder unvollständig
  • Sie wurden ohne triftigen Grund aus dem Testament ausgeschlossen

In all diesen Fällen sind Sie nicht machtlos – das österreichische Recht bietet Ihnen die Möglichkeit, diese Entscheidungen anzufechten und Ihren Anspruch durchzusetzen.

Was wir tun

Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Bewertung und Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen präzise und diskret. Unsere Leistungen umfassen:

  • Rechtliche Beurteilung Ihres Anspruchs nach geltendem österreichischen Erbrecht
  • Genealogische Überprüfung zur Feststellung Ihrer rechtlichen Beziehung zum Verstorbenen
  • Prüfung von Vermögensübertragungen (zB Grundstücksurkunden, Gesellschaftsanteile, Schenkungen zu Lebzeiten)
  • Historische und marktbasierte Bewertung von Vermögenswerten zur Bestimmung Ihres richtigen Anteils
  • Erstellung von Anspruchsunterlagen zur gerichtlichen Geltendmachung
  • Abstimmung mit Anwälten und Nachlassverwaltern zur Einreichung oder Abwicklung

Bei Bedarf helfen wir auch dabei, nicht erfasste Schenkungen oder verdächtige Übertragungen aufzudecken, die in den Jahren vor dem Tod des Erblassers erfolgten – eine gängige Taktik, um rechtmäßige Erbansprüche zu umgehen.

Wie wir arbeiten
  • Erstprüfung: Wir prüfen zunächst das Testament (sofern vorhanden), die bekannten Erben und die Vermögensverteilung. Sie können auch Hinweise auf Schenkungen, verschwiegene Vermögenswerte oder aus Ihrer Sicht unrichtige Wertangaben einreichen.
  • Genealogische Validierung:  Wir stellen Ihre rechtliche Beziehung zum Verstorbenen anhand beglaubigter Dokumente fest.
  • Vermögensrecherche: Wir untersuchen Grundbücher, Handelsregister, Schenkungsurkunden und andere Archive, um den wahren Immobilienwert zu rekonstruieren.
  • Bewertung & Gutachten: Wir berechnen den Pflichtteil auf Basis bestätigter Werte und identifizieren Abweichungen, Unterbewertungen oder betrügerische Übertragungen.
  • Rechtliche Zusammenarbeit: Wir erstellen die Unterlagen und vermitteln Ihnen bei Bedarf Erbrechtsanwälte, die Ihren Fall gerichtlich oder außergerichtlich vertreten können.
Häufig gestellte Fragen (FAQs)
  • Wer hat nach österreichischem Recht Anspruch auf einen Pflichtteil? Die Kinder und der Ehepartner des Verstorbenen haben Anspruch auf einen Anteil am Nachlass – auch wenn sie im Testament nicht erwähnt wurden. In manchen Fällen können auch die Eltern Anspruch auf einen Pflichtteil haben, abhängig von der familiären Situation.
  • Was ist der Pflichtteil? Es handelt sich um einen gesetzlichen Teil des Nachlasses (in der Regel die Hälfte des gesetzlichen Anspruchs), der nicht entzogen werden kann, auch nicht durch ein Testament, es sei denn, es liegen außergewöhnliche Rechtsgründe vor.
  • Wie wird der Pflichtteil berechnet? Er basiert auf dem Nettowert des Nachlasses, einschließlich aller Vermögenswerte und Schenkungen zu Lebzeiten, die innerhalb des rechtlich relevanten Zeitraums erfolgten.
  • Was ist, wenn ich bereits eine kleine Erbschaft angenommen habe? Auch wenn Sie etwas erhalten haben, haben Sie möglicherweise Anspruch auf einen höheren Anteil. Wir berechnen die Differenz und unterstützen Sie bei der Durchsetzung.
  • Was passiert, wenn Vermögenswerte vor dem Tod verschenkt wurden? Solche Übertragungen können dennoch zum Gesamtwert des Nachlasses zählen. Wir prüfen, ob Immobilien, Geschäftsanteile oder Geldgeschenke zur Reduzierung der Erbschaftsbasis gemacht wurden – diese können möglicherweise zurückgefordert werden.
  • Wie lange habe ich Zeit, meinen Anspruch geltend zu machen? Pflichtteilsansprüche müssen nach österreichischem Recht innerhalb von drei Jahren ab Kenntnis vom Erbfall geltend gemacht werden. Verzögerungen können zum Verlust von Rechten führen.
  • Brauche ich einen Anwalt? Unsere Kanzlei bietet zwar keine Rechtsvertretung an, arbeitet aber eng mit spezialisierten Nachlassanwälten zusammen, die bei Bedarf die formelle Geltendmachung und Prozessführung übernehmen.
Sehr geehrte Frau Mag. Möstl, Danke für Ihre Infos und auch für die Kontaktherstellung. Wie Sie sich erinnern können, kannte ich ja meinen Onkel persönlich gar nicht, da ich erst nach seiner Auswanderung geboren wurde und habe auch sonst all die Jahre nichts von oder über ihn gehört, daher können Sie sich sicher vorstellen, dass ich einigermaßen erstaunt war/bin über die Höhe des Nachlasses. Ich möchte mich bei Ihnen für Ihre professionelle Abwicklung und auch für die Tatsache an sich bedanken - da ich mich ja jetzt bei meinem Onkel nicht mehr bedanken kann, aber er wollte es anscheinend so. Vorerst schon mal DANKE für die Abwicklung bis jetzt. Liebe Grüße
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