Erbenermittlung

Überblick

Gesetzliche Erbenermittlungen bei gesetzlicher Erbfolge

Die Historikerkanzlei ist auf die Ermittlung von Erben in Erbschaftsangelegenheiten spezialisiert und betreut Gerichte, Notare, Rechtsanwälte, Nachlassverwalter und öffentliche Einrichtungen. Unser Ziel ist es, sicherzustellen, dass Vermögen, wenn kein Testament vorliegt oder sich innerhalb der gesetzlichen Frist keine Erben melden, an die rechtmäßigen Erben übergeht und nicht an den Staat verfällt.

Die gesetzliche Erbfolge greift, wenn eine Person ohne Testament verstirbt. Werden nach einer offiziellen Bekanntmachung innerhalb der vom Nachlassgericht gesetzten Frist keine Erben gefunden, gilt der Nachlass als herrenlos und fällt nach dem Prinzip des Heimfallsrechts an den Staat. Unsere Aufgabe ist es, dies zu verhindern – indem wir alle erbberechtigten Personen identifizieren und dokumentieren, unabhängig von ihrer Entfernung oder geografischen Verteilung.

Die Herausforderung, gesetzliche Erben zu finden
Die Suche nach Erben ist oft komplex. Erbberechtigte kennen ihren rechtlichen Status aufgrund historischer und persönlicher Umstände oft nicht. Kriege, Deportationen, Auswanderung oder die Auflösung von Staaten haben zahllose Familienbande in Europa und darüber hinaus zerrissen. Generationen vergehen oft ohne Kommunikation, Aufzeichnungen gehen verloren oder sind verstreut, und sogar der Familienname kann sich geändert haben.

In solchen Fällen erfordert die Identifizierung rechtmäßiger Erben weit mehr als einfache Datenbankabfragen – sie erfordert tiefgreifende historische Recherche, juristisches Kontextwissen, Sprachkenntnisse und den Zugang zu transnationalen Quellen. In der Historikerkanzlei haben wir ein System und eine Methodik entwickelt, mit denen sich diese Fälle effektiv und ethisch lösen lassen.
Wie wir arbeiten – Methodik und Erfolgsquote

Unsere Erbenermittlung basiert auf folgenden Säulen:

  • Ein globales Netzwerk genealogischer Forschungspartner in Europa, Nordamerika, Südamerika, Australien und darüber hinaus
  • Ein hochspezialisiertes internes Team aus Historikern, Rechtsexperten und Genealogen mit langjähriger Ausbildung im österreichischen und internationalen Erbrecht
  • Eines der umfangreichsten Privatarchive Österreichs mit Zehntausenden genealogischen Aufzeichnungen, Registerscans, historischen Notariatsakten, Stammbäumen und Auswanderungsakten
  • Hochmoderne Software zur genealogischen Forschung , die Querverweise zwischen Namen, Daten, Orten und historischen Registern ermöglicht

Durch unser weltweites Netzwerk genealogischer Büros, unsere hochspezialisierten Mitarbeiter, unser umfangreiches hauseigenes Archiv und den Einsatz modernster genealogischer Software gelingt es uns in fast 80 % der Fälle, die rechtmäßigen Erben schnell, effektiv und reibungslos zu ermitteln.

Die Geltendmachung und Durchsetzung der Erbansprüche erfolgt anschließend durch unabhängige, auf Erbrecht spezialisierte Rechtsanwälte oder Notare. Wir selbst vertreten keine Erben und erbringen keine Rechtsberatung – dies ist in Österreich ausschließlich Rechtsanwälten und Notaren vorbehalten.

Wie lange dauert es, bis ich das Erbe erhalte und wer kann mich vertreten?

Wie lange dieses Verfahren genau dauern wird, lässt sich nur schwer vorhersagen. In Österreich (und es sind stets die jeweiligen nationalen Regelungen zu beachten) ist uns die Erbenvertretung gesetzlich nicht gestattet. Diese wird ausschließlich von Rechtsanwälten oder Notaren wahrgenommen, die der Berufsordnung unterliegen. Diese wickeln die gesamte Abwicklung ab.

Die Dauer hängt von mehreren Faktoren ab, wie beispielsweise dem Erbrecht des jeweiligen Landes, der Dokumentenbeschaffung und der Arbeitsbelastung des zuständigen Gerichts.

Was wir liefern
Jeder Fall ist anders, aber unsere Kernleistungen umfassen normalerweise:
  • Vollständige genealogische Berichte, einschließlich verifizierter Stammbäume und Abstammungsnachweise
  • Dokumentierte Verwandtschaftsdiagramme in einem von Gerichten und Notaren akzeptierten Format
  • Kopien und Abschriften von Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden
  • Übersetzungen und beglaubigte Transkriptionen (sofern zutreffend)
  • Rechtliche Unterstützung der Erben bei der Geltendmachung ihrer Ansprüche durch unsere Kooperationsanwälte
  • Koordination grenzüberschreitender Erbschaftsverfahren bei Bedarf

Unsere Berichte sind in deutscher oder englischer Sprache verfügbar und können an die Rechtssysteme Österreichs, Deutschlands, der Schweiz, Australiens und anderer Länder angepasst werden.
Warum Historikerkanzlei?
  • Erfahrung: Mit jahrzehntelanger Expertise in der Ahnenforschung und Rechtsnachfolge zählen wir zu den renommiertesten genealogischen Kanzleien in Österreich und international.
  • Globale Reichweite: Unser Netzwerk aus Partnern und Forschern erstreckt sich über fünf Kontinente. Kein Standort ist zu weit entfernt
  • Juristische Präzision: Wir stellen gerichtsreife Dokumente bereit, die den Beweisanforderungen der Nachlassgerichte entsprechen.
  • Diskretion und Ethik: Alle Untersuchungen werden vertraulich durchgeführt und wir halten uns strikt an den österreichischen Datenschutz und die Berufsstandards.
  • Ruf: Als eines der wenigen österreichischen Korrespondenzmitglieder der Chambre des Généalogistes Professionnels in Frankreich arbeiten wir nach den höchsten internationalen Standards in der Ahnenforschung.
Häufig gestellte Fragen (FAQs)
  • Wie haben Sie mich als potenziellen Erben identifiziert? Es ist sehr schwierig, genau vorherzusagen, wie lange es dauert, bis eine Erbschaft ausgezahlt wird. In Österreich – wie auch in anderen Ländern – hängt dies von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise dem geltenden Erbrecht, der Beschaffung notwendiger Dokumente und der Arbeitsbelastung des zuständigen Gerichts. Die rechtliche Vertretung der Erben erfolgt ausschließlich durch Rechtsanwälte oder Notare, die den entsprechenden Berufsvorschriften unterliegen. Sie wickeln den gesamten Prozess ab.
  • Wie läuft die Recherche ab? Unsere Recherche beginnt bei öffentlichen Urkunden und Nachlassakten und erstreckt sich über Standesämter, Kirchenbücher, Auswanderungslisten, Volkszählungsdaten und Archive im In- und Ausland. Jeder Hinweis – Namen, Orte, Daten – wird untersucht und verifiziert, um einen eindeutigen genealogischen Beweis zu erbringen.
  • Kann ich darauf vertrauen, dass es sich nicht um Betrug handelt? Ja. Wir sind ein etabliertes und seriöses genealogisches Unternehmen nach österreichischem Recht. Unsere Arbeit wird regelmäßig von Gerichten und Notaren überprüft, und wir verlangen von Erben niemals eine Zahlung für Erbrechte. Im Zweifelsfall empfehlen wir Ihnen, einen Anwalt zu konsultieren oder sich an das zuständige Nachlassgericht zu wenden.
  • Muss ich für den Erhalt des Erbes etwas bezahlen? Nein. Wenn wir Sie kontaktieren, liegt das daran, dass Sie wahrscheinlich Anspruch auf einen Teil des Nachlasses haben. Die Kosten für unsere Dienstleistungen werden entweder vom Nachlass selbst getragen oder mit dem Auftraggeber der Recherche vereinbart. Sie werden niemals aufgefordert, im Voraus zu zahlen, um Ihr rechtmäßiges Erbe zu beanspruchen.
  • Welche Dokumente benötige ich? Möglicherweise werden Sie nach einem persönlichen Ausweis (z. B. Reisepass oder Personalausweis) und nach Dokumenten zu Ihrer familiären Herkunft (z. B. Geburts- oder Heiratsurkunde) gefragt. Wir begleiten Sie Schritt für Schritt und helfen Ihnen, fehlende Dokumente zu beschaffen.
  • Wie lange dauert der Prozess? Jeder Fall variiert je nach Komplexität, Anzahl der Erben und beteiligten Gerichtsbarkeiten. Sobald die Erben identifiziert und verifiziert sind, dauert das rechtliche Verfahren zur Geltendmachung des Erbes in der Regel zwischen einigen Monaten und zwei Jahren.
  • Ist der Prozess vertraulich? Ja. Sämtliche Kommunikation, Recherche und Dokumentation werden streng vertraulich und unter Einhaltung der Datenschutzbestimmungen (DSGVO) behandelt. Wir geben Ihre Daten niemals ohne Ihre Zustimmung weiter.
  • Können Sie mich auch bei der Durchsetzung meiner Rechtsansprüche unterstützen? Ja. Wir arbeiten eng mit einem Netzwerk erfahrener Erbrechtsanwälte zusammen, die Sie in österreichischen und internationalen Verfahren vertreten. So sind Ihre Interessen in jeder Phase gewahrt.
Sehr geehrter Herr Nowak, im Auftrag meiner Schwester möchte ich Ihnen mitteilen, dass der Scheck aus Amerika da ist. Wir werden ihn in den nächsten Tagen bei der Bank einlösen und uns um die steuerliche Abwicklung kümmern. Im Namen meiner Mutter und meiner Geschwister bedanke ich mich für die schnelle Abwicklung der Nachlasssache und wünsche Ihnen weiterhin viel Erfolg bei Ihrer Tätigkeit. Mit freundlichen Grüßen
Verschaffen Sie sich Klarheit über Ihren Fall, unverbindlich, nur Expertenrat!
UNSERE EXPERTISE

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