Beschaffung von Dokumenten

Überblick

Zertifizierte Aufzeichnungen aus historischen Archiven auf der ganzen Welt

Mit der Zeit kann der Zugriff auf Personenstandsurkunden schwierig werden. Sie können in getrennten zivilen und kirchlichen Archiven aufbewahrt werden, durch Krieg oder politische Unruhen verloren gehen oder Datenschutzbeschränkungen und veralteten Katalogisierungssystemen unterliegen. Für Familien aus aller Welt kann es schwierig sein, überhaupt zu wissen, wo sie suchen sollen.

Unsere Arbeit stellt sicher, dass solche Dokumente nicht nur gefunden, sondern auch beglaubigt, bei Bedarf übersetzt und so formatiert werden, dass sie den Beweisstandards von Nachlassgerichten, Zivilbehörden oder akademischen Einrichtungen entsprechen.

Was wir bieten
Unser Service umfasst eine breite Palette offizieller und historischer Dokumente, darunter:
  • Gezielte Archivsuche Wir ermitteln die richtige Gerichtsbarkeit und den Aufbewahrungsort – Standesamt, Pfarrarchiv, Gemeindeamt oder Sondersammlung – und stellen formelle Zugriffsanfragen. Bei älteren oder vormodernen Aufzeichnungen arbeiten wir oft direkt mit örtlichen Priestern, Archivaren und Staatshistorikern zusammen.

  • Dokumentenbeschaffung und -beglaubigung Ob Sie eine beglaubigte Kopie, eine Apostille oder eine notariell beglaubigte Übersetzung benötigen, wir stellen sicher, dass jedes beschaffte Dokument rechtlich anerkannt und in offiziellen Verfahren verwendet werden kann.

  • Mehrsprachige Transkription und Übersetzung Wir entziffern und übersetzen handschriftliche, archaische oder fremdsprachige Dokumente (z. B. Gotisch, Latein, Ungarisch, Tschechisch, Rumänisch). Unsere Übersetzer sind sowohl in Genealogie als auch in Rechtsterminologie geschult.

  • Gerichtsreife Dokumente Wir erstellen und liefern beglaubigte Kopien, legalisierte Auszüge und notariell beglaubigte Übersetzungen – Dokumente, die von Gerichten, Notaren und Einwanderungsbehörden sowohl in Österreich als auch international anerkannt werden.
Arten von Dokumenten, die wir beschaffen
  • Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden.
    Aus Zivilstandsregistern oder Kirchenbüchern, teilweise aus dem 16. Jahrhundert.
  • Tauf- und Konfirmationsunterlagen.
    Besonders nützlich für die genealogische Abstammung und den Identitätsnachweis.
  • Migrations- und Einbürgerungsdokumente,
    einschließlich Schiffsmanifeste, Aufenthaltsgenehmigungen, Einbürgerungseide und Auswanderungsgenehmigungen.
  • Staatsbürgerschafts- und Personenstandsnachweise
    für das österreichische oder deutsche Staatsbürgerschaftsrecht, häufig erforderlich bei Wiedereinbürgerung oder erbschaftsbedingten Staatsbürgerschaftsanträgen.
  • Militär- und Wehrpflichtunterlagen
    , Dienstverläufe, Einberufungsdokumente, Kriegsgefangenenunterlagen oder Akten von Militärgerichten.
  • Eigentums- und Erbschaftsdokumentation
    , einschließlich Grundstücksurkunden, Steuerlisten und historischer Katasteraufzeichnungen.
  • Bildungs- und Berufsunterlagen
    Schulbücher, Diplome, Hochschulimmatrikulationen und Ausbildungsnachweise.
  • Notarielle Urkunden und Verträge
    Kaufverträge, Eheverträge, Erbverträge, Testamente etc.
Warum Sie die Historikerkanzlei für die Archivbeschaffung wählen sollten
  • Paneuropäischer Archivzugriff : Von Wien bis Warschau, von Budapest bis Buenos Aires – wir wissen, wo man Aufzeichnungen findet und wie man auf sie zugreift, selbst in Ländern mit geschlossenen oder fragmentierten Archivsystemen.
  • Rechtliche Zuverlässigkeit : Unser Team kennt die Beweisstandards für Gerichte, Staatsbürgerschaftsbehörden und internationale Dokumentationsstellen. Jeder Abruf erfüllt formale Kriterien.
  • Geschwindigkeit und Effizienz : Durch etablierte Kontakte und lokale Forscher umgehen wir häufig die langen Verzögerungen, die einzelne Antragsteller erfahren.
  • Mehrsprachigkeit und Mehrschriftkompetenz : Wir lesen, was andere nicht können. Unsere internen Experten können Latein, Kurrent, Sütterlin, Ungarisch, Tschechisch, Polnisch, Rumänisch und mehr entziffern.
  • Benutzerdefinierte Pakete : Benötigen Sie mehr als 20 Dokumente aus 5 Regionen, alle übersetzt und notariell beglaubigt? Wir organisieren umfangreiche Pakete, die auf Ihr juristisches oder persönliches Projekt zugeschnitten sind.
Häufig gestellte Fragen (FAQs)
  • Kann ich ein Dokument anfordern, auch wenn ich nicht sicher bin, wo es sich befindet?
    Ja. Wir beginnen mit einer Fallanalyse und ermitteln anhand Ihrer Angaben (z. B. Name, Datum, Ort) das wahrscheinlichste Archiv. Bei Bedarf führen wir Vorrecherchen durch, um die Quelle zu ermitteln.
  • Wie lange dauert es, bis ein Dokument eintrifft?
    Dies ist je nach Gerichtsbarkeit unterschiedlich. Manche Archive antworten innerhalb von 2–4 Wochen, andere benötigen möglicherweise mehrere Monate. Wir informieren Sie im Rahmen der Konsultation über den voraussichtlichen Zeitrahmen.
  • Können Sie Dokumente von außerhalb Österreichs abrufen?
    Selbstverständlich. Wir arbeiten regelmäßig mit Archiven in Deutschland, Polen, Ungarn, Italien, Rumänien, der Ukraine, der Tschechischen Republik, der Slowakei und Amerika zusammen.
  • Werden Ihre Dokumente in Gerichtsverfahren anerkannt?
    Ja. Wir stellen beglaubigte Kopien mit Apostille oder notarieller Beglaubigung aus. Unsere Dokumente werden weltweit von Gerichten, Botschaften und Staatsbürgerschaftsbehörden anerkannt.
  • Stellen Sie digitale oder physische Kopien zur Verfügung?
    Beides. Sie erhalten digitale Scans zur sofortigen Verwendung und gedruckte, beglaubigte Kopien zur Vorlage bei Behörden.
  • Was passiert, wenn das Dokument nicht mehr existiert?
    In seltenen Fällen, in denen eine Aufzeichnung vernichtet wurde oder nie existiert hat, stellen wir offizielle Erklärungen aus dem Archiv und, wenn möglich, Ersatzaufzeichnungen (z. B. Volkszählungslisten, Grundbücher, Pfarrämter) zur Verfügung.
Sehr geehrter Herr Mag. Unger, hiermit bestätige Ich, dass beide Überweisungen sind in Ordnung durchgelaufen. Vielen Dank für Ihre Mitarbeit und professionellen Ansatz. Ganze Familie wünscht Ihnen eine ruhige Adventszeit, ein friedliches Weihnachtsfest und ein gutes neues Jahr. Mit freundlichen Grüßen
Verschaffen Sie sich Klarheit über Ihren Fall, unverbindlich, nur Expertenrat!
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